Weiterbildungsschulung für Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr für Fahrzeuge ab 3,5t

Ziel: Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5t / Personenverkehr unterliegen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG §1) der Weiterbildungspflicht (35h a 60min) innerhalb von fünf Jahren. Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse, defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.

Achtung: Für „Aushilfsfahrer“ besteht eine gleiche Weiterbildungspflicht wie für sogenannte „alte Hasen“. Es drohen empfindliche Strafen von bis zu 20.000 € für den Unternehmer und 5.000 € für den Fahrer.

 

 

Förderungsmöglichkeiten: Bildungsgutschein (AZWV), Agentur für Arbeit / Jobcenter, BAG

 

 

Weiterbildungsmodule für LKW:

Modul 1 ECO – Training

Modul 2 (Sozial)vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Modul 5 Ladungssicherung

Beginn 09.00 Uhr
Tageslehrgang

Termine: siehe oben auf der Webseite unter dem Reiter „Termine“

 

Termine für Pritzwalk und Wochenlehrgang auf Anfrage: Tel. 03394/433332

 

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung !

 

Teilnehmerkreis:
Inhaber einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C, D1 oder D, die im gewerblichen Güterkraftverkehr/Personenverkehr eingesetzt sind

 

Dauer:
Tageslehrgang: 1 Modul mindestens – 7 Stunden a 60min
Wochenlehrgang: 5 Module – 7 Stunden a 60min

 

Abschluss:
Teilnahmebescheinigung gemäß §5 BKrFQG i.V.m §4 BKrFQV