Klasse A direkt (Mindestalter 24 Jahre)
Klasse A2 (18 Jahre)
Klasse A1 (16 Jahre)
Klasse AM (15 Jahre)
Klasse B (17 Jahre)
Voraussetzungen für Begleitpersonen
PKW Automatik
Klasse B (18 Jahre)
auch das ist Klasse B (18 Jahre)
Klasse BE (18 Jahre)
Klassen C, CE, C1, C1E
Klasse C
Klasse CE
Klasse C1
Klasse C1E
Klassen D, DE, D1, D1E
Klasse D
Klasse DE
Klasse D1
Klasse D1E
Klasse T und L
Klasse T
Klasse L
Sonstige Fahrzeuge Mofa
Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) und in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.