Weiterbildungsschulung für Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr
Ziel: Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr ab 3,5t / Personenverkehr unterliegen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG §1) der Weiterbildungspflicht (35h a 60min) innerhalb von fünf Jahren. Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse, defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
Achtung: Für „Aushilfsfahrer“ besteht eine gleiche Weiterbildungspflicht wie für sogenannte „alte Hasen“. Es drohen empfindliche Strafen von bis zu 20.000 € für den Unternehmer und 5.000 € für den Fahrer.
Förderungsmöglichkeiten:Bildungsgutschein (AZWV),Agentur für Arbeit/Jobcenter,BAG
Weiterbildungsmodule für KOM:
Modul 1 ECO – Training
Modul 2 Markt und Image
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
Modul 5 Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Termine: siehe oben auf der Webseite unter dem Reiter „Termine“
Termine für Pritzwalk und Wochenlehrgang auf Anfrage: Tel. 03394/433332
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung !
Teilnehmerkreis:
Inhaber einer der Fahrerlaubnisklassen C1,C,D1 oder D,die im gewerblichen Güterkraftverkehr/Personenverkehr eingesetzt sind.
Dauer:
Tageslehrgang: 1 Modul mindestens – 7 Stunden a 60min
Wochenlehrgang: 5 Module – 7 Stunden a 60min
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung gemäß §5 BKrFQG i.V.m §4 BKrFQV