Die ADR-Bescheinigung wird benötigt, wenn gefährliche Güter auf öffentlichen Straßen transportiert werden sollen. Bei Gefahrguttransporten von Stück- und Schüttgut der Gefahrenklasse 1 – 9 benötigen sie den „Basiskurs“ für Gefahrguttransporte. Dieser bildet die Grundlage für alle weiteren Aufbaukurse ( Klasse1, Klasse 7und Tank). Zum Führen von Tankfahrzeugen mit gefährlichen Gütern benötigen sie zusätzlich den „Aufbaukurs Tank“. Die ADR-Bescheinigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist befristet auf 5 Jahre. Im letzten Jahr des Ablaufes der Frist muss an einem Fortbildungsseminar teilgenommen werden, damit werden alle ADR- Berechtigungen verlängert. Haben sie bei uns die ADR-Bescheinigung erworben, werden sie von uns rechtzeitig schriftlich in Kenntnis gesetzt damit ihre ADR-Bescheinigung nicht verfällt.
Wir bieten die gesetzlich geforderten Qualifikationen für Gefahrgutfahrer in einem kompakten Lehrgang an. Hierbei werden Pflichten, Verantwortlichkeiten und Risikopotentiale mit modernsten Unterrichtsmethoden vermittelt, die zum verkehrsicheren Führen von Gefahrguttransporten benötigt werden. Zusätzlich zum theoretischen Unterricht wird bei dem „Aufbaukurs-Tank“ eine praktische Unterweisung am Gefahrguttransporter der Team-Mineralölgesellschaft durchgeführt. Ebenfalls beinhaltet der „Basiskurs“ eine praktische Vorführung zum Löschen von Bränden mit gefährlichen Gütern. Durch die regelmäßige Weiterbildung und Überprüfung unseres Gefahrgutausbilder Herrn Tischler werden Fähigkeiten und Kenntnisse auf höchstem Niveau vermittelt.
Durch unsere DEKRA -Zertifizierung zum „anerkannten und zugelassenen Bildungsträger“ sind wir berechtigt Förderungen von der Agentur für Arbeit/Jobcenter über einen „BILDUNGSGUTSCHEIN“ anzunehmen.
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Angebotene Seminare: Termine auf Anfrage